Die Einkommensteuer berechnet sich auf Grundlage des erwirtschafteten Gewinns. Wer hohe Betriebsausgaben hat, kann seine Steuerlast senken. Die Vorauszahlungen erfolgen quartalsweise und werden vom Finanzamt anhand der letzten Steuererklärung geschätzt.
Die Gewerbesteuer betrifft nur Freelancer mit gewerblicher Tätigkeit, nicht jedoch Freiberufler wie Designer, Journalisten oder Berater. Wer allerdings eine GmbH oder UG gründet, muss Gewerbesteuer zahlen. Hier ist eine klare Abgrenzung der Tätigkeit wichtig.
Zusätzlich sollten Freelancer die Abgabepflichten der Künstlersozialkasse (KSK) prüfen, wenn sie in kreativen oder publizistischen Berufen tätig sind. Über die KSK erhalten sie Zugang zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zu reduzierten Beiträgen, wobei Auftraggeber einen Teil der Beiträge übernehmen.
Wer international tätig ist, sollte außerdem mögliche steuerliche Pflichten im Ausland beachten. Einkünfte aus ausländischen Kunden können je nach Doppelbesteuerungsabkommen steuerliche Auswirkungen haben. In manchen Fällen muss eine Steuererklärung auch im jeweiligen Land abgegeben werden. Eine frühzeitige Beratung durch einen Steuerberater kann hier sinnvoll sein.
Bleib auf dem neuesten Stand – steuerliche und gesetzliche Regelungen ändern sich regelmäßig: